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LAN AGB´s

§ 1 Allgemeine Bestimmungen

a.   Die Veranstaltung der LAN-Party  ist eine Privatparty und nicht gewinnorientiert. Die Teilnahmebeiträge dienen ausschließlich der Kostendeckung.

b.   Der Veranstalter behält sich bei Nichteinhaltung des Regelwerkes den Ausschluss des  Betreffenden von weiteren Veranstaltungen sowie weitere rechtliche Schritte vor.

c.   Der Veranstalter behält sich vor die Veranstaltung aus wichtigem Grund 2 Wochen vorher  abzusagen. Wichtige Gründe sind z.B. zu wenig Teilnehmer.

d.   Im Folgenden wird der Begriff "Teilnehmer" sowohl für weibliche als auch männliche Personen verwendet.

e.   Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich alle Teilnehmer verpflichten, sich von Gewaltverherrlichung und politischer Motivation zu distanzieren. Teilnehmer, welche sich nicht daran halten werden von der Veranstaltung ohne Erstattung des Teilnahmebeitrages ausgeschlossen.


§ 2 Voraussetzungen zur Teilnahme an der Veranstaltung

a.   Jeder Teilnehmer hat das 18. Lebensjahr vollendet. Minderjährigen ist die Teilnahme nur mit Einwilligung der Eltern erlaubt. (Mindestalter : 16)

b.   Jeder Teilnehmer hat den nötigen, bekannt gegebenen Teilnahmebeitrag geleistet und kann dies auch notfalls bestätigen.

c.   Jeder Teilnehmer hat das Recht, sich bis maximal 4 Wochen vor der Veranstaltung ohne Angabe von Gründen abzumelden und seinen Teilnahmebeitrag zurückzufordern. Die Abmeldung muss schriftlich oder per E-Mail erfolgen.

d.   Jeder Teilnehmer bringt seinen eigenen Rechner (mit Netzwerkkarte), Monitor, Tastatur, Maus, Joystick etc. mit.

e.   Jeder Teilnehmer ist für die Betriebsbereitschaft seiner Geräte selbst verantwortlich.

f.     Den Anweisungen der Veranstalter bezüglich der Inbetriebnahme des persönlichen Rechners ist unbedingt Folge zu leisten.

g.   Jeder Teilnehmer erkennt dieses Regelwerk sowie sonstige gesondert angekündigte Bestimmungen zur Veranstaltung an und hat durch seine Anmeldung deren Gültigkeit akzeptiert.

h.   Ein Anspruch auf Teilnahme besteht im Zweifel nicht.


§ 3 Bestimmungen während der Veranstaltung

 

a.   Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, die allgemeinen guten Sitten anzuerkennen und gegen diese nicht zu verstoßen. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, zu jeder Zeit einen Teilnehmer unter Angabe von Gründen auszuschließen und den Teilnahmebeitrag einzubehalten.

b.   Jeder Teilnehmer verpflichtet sich keine gesetzeswidrigen Aktivitäten im Rahmen der Veranstaltung zu betreiben. Besonders hervorgehoben werden hier: Software-Piraterie, Verbreitung verbotener Datenbestände, Beeinträchtigung, Beschädigung oder Zerstörung fremder Datenanlagen und sonstiger Geräte. Des weiteren verpflichtet sich jeder Teilnehmer, die in der BRD verbotenen Spiele nicht zu spielen oder sonst irgendwie zugänglich zu machen. Dazu zählen insbesondere die US-Versionen von "Return to Castle Wolfenstein" und die Half-Life-Modifikation "DOD". Des weiteren ist es jedem Teilnehmer untersagt, sich als Nickname einen nazistischen Namen zu vergeben, diese werden umgehend von den Spielen ausgeschlossen, bei Wiederholung, folgt der Ausschluss von der Veranstaltung.

c.   Jeder Teilnehmer ist für die Datenbestände auf seinem Rechner selbst verantwortlich. Dies gilt besonders für die Einhaltung von EULAs (End User License Agreement) und anderen Lizenzvereinbarungen. Der Veranstalter übernimmt hierfür weder Verantwortung noch Haftung.

d.   Der Betrieb von allgemein störenden Gerätschaften, besonders Lautsprechern, Subwoofern etc. ist untersagt.

e.   Dem Teilnehmer ist untersagt, den Betrieb der Veranstaltung mutwillig zu stören. Dies gilt insbesondere für den Betrieb des Computernetzwerks und der Stromversorgung.

f.     Verstößt ein Teilnehmer gegen eine oder mehrere der in diesen AGB genannten Regeln oder verhält er sich anderweitig gesetzeswidrig, behält sich der Veranstalter rechtliche Schritte in angemessener Art vor.

g.   Jeder Teilnehmer ist für den Schutz und die Sicherheit seines Eigentums selbst verantwortlich. Der Veranstalter erklärt sich bereit, den Zugang zu Veranstaltungsräumlichkeiten nach seinen Möglichkeiten zu überwachen. Für abhanden gekommenes oder beschädigtes Eigentum des Teilnehmers übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

h.   Der Veranstalter verpflichtet sich zur Verfügungsstellung und den Betrieb des Computernetzwerkes und auch von Sitzplätzen inkl. Netzwerkanschluss, Strom etc. als Gegenleistung für den Teilnahmebeitrag. Durchgehende Betriebsbereitschaft wird nicht garantiert.

i.    Durch die extreme Beanspruchung des Körpers bei der Durchführung von Videospielen sollte nach ca. 120 Minuten Spielzeit eine Pause von 15 Minuten eingelegt werden. Für gesundheitliche Schäden, die durch Erschöpfungserscheinungen entstehen, übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

j.    Epileptikern oder Personen, die zu epilepsieartigen Anfällen neigen, wird aus medizinischen Gründen von einer Teilnahme ausdrücklich abgeraten.

    
    
 k.    Die Teilnahme an der Lan-Party erfolgt für jeden auf eigene Gefahr
          (Privatparty)  der Veranstalter haftet nicht für Personen oder Sachschäden die im   

             Zusammenhang mit der Party entstehen


§ 4 Turniere und Preisvergabe

a.    Jeder Turnierteilnehmer verpflichtet sich, die vor dem Turnier bekannt gegebenen Regeln einzuhalten. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, bei Verstößen die Turnierteilnahmeberechtigung zu widerrufen.

b.    Der genaue Ablauf eines Turniers (Anmeldung, Start des Turniers, Punktvergabe, Ranglistensystem/Ergebnisse) wird für jedes verschiedenartige Turnier gesondert geregelt.

c.    Die Veranstalter verpflichten sich, etwaige Turniere geordnet/organisiert abzuwickeln und die Preisvergabe nach eindeutiger objektiver Auswertung der Ergebnisse vorzunehmen.

d.   Teilnahme und Preisverleihung erfolgen ohne Gewähr und unter Ausschluss des Rechtsweges. Eine Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich.


§ 5 Bestimmung zum Abschluss der Veranstaltung

a.    Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, persönliche Gegenstände nach der Veranstaltung von seinem Sitzplatz zu entfernen und etwaigen Müll in die vom Veranstalter bereitgestellten Behältnisse zu entsorgen.

b.    Jeder Teilnehmer haftet gegenüber dem Veranstalter für Schäden jeglicher Art an Materialien des Veranstalters, soweit er diese zumindest leicht fahrlässig verursacht hat.

c.    Der Veranstalter kann für Datenverlust und/oder ähnlichen Schaden an Computeranlagen der Teilnehmer,  nicht belangt werden.
 

Der Teilnehmer erklärt sich bereit, das jegliches während der Veranstaltung angefertigte Bild- und Ton- Material, zu Werbe- und Ausstellungs- Zwecken verwendet werden darf.

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