LAN AGB´s
§ 1 Allgemeine Bestimmungen
a. Die Veranstaltung der LAN-Party ist
eine Privatparty und nicht gewinnorientiert.
Die Teilnahmebeiträge dienen ausschließlich der
Kostendeckung.
b. Der Veranstalter behält sich bei
Nichteinhaltung des Regelwerkes den
Ausschluss des Betreffenden von weiteren
Veranstaltungen sowie weitere rechtliche
Schritte vor.
c. Der Veranstalter behält sich vor die
Veranstaltung aus wichtigem Grund 2 Wochen
vorher abzusagen. Wichtige Gründe sind z.B.
zu wenig Teilnehmer.
d. Im Folgenden wird der Begriff "Teilnehmer"
sowohl für weibliche als auch männliche
Personen verwendet.
e. Wir
weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich
alle Teilnehmer verpflichten, sich von
Gewaltverherrlichung und politischer
Motivation zu distanzieren. Teilnehmer,
welche sich nicht daran halten werden von
der Veranstaltung ohne Erstattung des
Teilnahmebeitrages ausgeschlossen.
§ 2 Voraussetzungen zur
Teilnahme an der Veranstaltung
a. Jeder Teilnehmer hat das 18. Lebensjahr
vollendet. Minderjährigen ist die Teilnahme
nur mit Einwilligung der Eltern erlaubt.
(Mindestalter : 16)
b. Jeder Teilnehmer hat den nötigen, bekannt
gegebenen Teilnahmebeitrag geleistet und
kann dies auch notfalls bestätigen.
c. Jeder Teilnehmer hat das Recht, sich bis
maximal 4 Wochen vor der Veranstaltung ohne
Angabe von Gründen abzumelden und seinen
Teilnahmebeitrag zurückzufordern. Die
Abmeldung muss schriftlich oder per E-Mail
erfolgen.
d. Jeder Teilnehmer bringt seinen eigenen
Rechner (mit Netzwerkkarte), Monitor,
Tastatur, Maus, Joystick etc. mit.
e. Jeder Teilnehmer ist für die
Betriebsbereitschaft seiner Geräte selbst
verantwortlich.
f. Den Anweisungen der Veranstalter bezüglich
der Inbetriebnahme des persönlichen Rechners
ist unbedingt Folge zu leisten.
g. Jeder Teilnehmer erkennt dieses Regelwerk
sowie sonstige gesondert angekündigte
Bestimmungen zur Veranstaltung an und hat
durch seine Anmeldung deren Gültigkeit
akzeptiert.
h. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht im
Zweifel nicht.
§ 3 Bestimmungen während der
Veranstaltung
a. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, die
allgemeinen guten Sitten anzuerkennen und
gegen diese nicht zu verstoßen. Die
Veranstalter behalten sich das Recht vor, zu
jeder Zeit einen Teilnehmer unter Angabe von
Gründen auszuschließen und den
Teilnahmebeitrag einzubehalten.
b. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich keine
gesetzeswidrigen Aktivitäten im Rahmen der
Veranstaltung zu betreiben. Besonders
hervorgehoben werden hier:
Software-Piraterie, Verbreitung verbotener
Datenbestände, Beeinträchtigung,
Beschädigung oder Zerstörung fremder
Datenanlagen und sonstiger Geräte. Des
weiteren verpflichtet sich jeder Teilnehmer,
die in der BRD verbotenen Spiele nicht zu
spielen oder sonst irgendwie zugänglich zu
machen. Dazu zählen insbesondere die
US-Versionen von "Return to Castle
Wolfenstein" und die Half-Life-Modifikation
"DOD". Des weiteren ist es jedem
Teilnehmer untersagt, sich als Nickname
einen nazistischen Namen zu vergeben, diese
werden umgehend von den Spielen
ausgeschlossen, bei Wiederholung, folgt der
Ausschluss von der Veranstaltung.
c. Jeder Teilnehmer ist für die Datenbestände
auf seinem Rechner selbst verantwortlich.
Dies gilt besonders für die Einhaltung von
EULAs (End User License Agreement) und
anderen Lizenzvereinbarungen. Der
Veranstalter übernimmt hierfür weder
Verantwortung noch Haftung.
d. Der Betrieb von allgemein störenden
Gerätschaften, besonders Lautsprechern,
Subwoofern etc. ist untersagt.
e. Dem Teilnehmer ist untersagt, den Betrieb
der Veranstaltung mutwillig zu stören. Dies
gilt insbesondere für den Betrieb des
Computernetzwerks und der Stromversorgung.
f. Verstößt ein Teilnehmer gegen eine oder
mehrere der in diesen AGB genannten Regeln
oder verhält er sich anderweitig
gesetzeswidrig, behält sich der Veranstalter
rechtliche Schritte in angemessener Art vor.
g. Jeder Teilnehmer ist für den Schutz und die
Sicherheit seines Eigentums selbst
verantwortlich. Der Veranstalter erklärt
sich bereit, den Zugang zu
Veranstaltungsräumlichkeiten nach seinen
Möglichkeiten zu überwachen. Für abhanden
gekommenes oder beschädigtes Eigentum des
Teilnehmers übernimmt der Veranstalter keine
Haftung.
h. Der Veranstalter verpflichtet sich zur
Verfügungsstellung und den Betrieb des
Computernetzwerkes und auch von Sitzplätzen
inkl. Netzwerkanschluss, Strom etc. als
Gegenleistung für den Teilnahmebeitrag.
Durchgehende Betriebsbereitschaft wird nicht
garantiert.
i. Durch die extreme Beanspruchung des Körpers
bei der Durchführung von Videospielen sollte
nach ca. 120 Minuten Spielzeit eine Pause
von 15 Minuten eingelegt werden. Für
gesundheitliche Schäden, die durch
Erschöpfungserscheinungen entstehen,
übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
j. Epileptikern oder Personen, die zu
epilepsieartigen Anfällen neigen, wird aus
medizinischen Gründen von einer Teilnahme ausdrücklich
abgeraten.
k. Die
Teilnahme an der Lan-Party erfolgt für jeden
auf eigene Gefahr
(Privatparty) der
Veranstalter haftet nicht für Personen oder
Sachschäden die im
Zusammenhang mit der Party entstehen
§ 4 Turniere und Preisvergabe
a.
Jeder Turnierteilnehmer verpflichtet sich,
die vor dem Turnier bekannt gegebenen Regeln
einzuhalten. Die Veranstalter behalten sich
das Recht vor, bei Verstößen die
Turnierteilnahmeberechtigung zu widerrufen.
b.
Der genaue Ablauf eines Turniers (Anmeldung,
Start des Turniers, Punktvergabe,
Ranglistensystem/Ergebnisse) wird für jedes
verschiedenartige Turnier gesondert
geregelt.
c.
Die Veranstalter verpflichten sich, etwaige
Turniere geordnet/organisiert abzuwickeln
und die Preisvergabe nach eindeutiger
objektiver Auswertung der Ergebnisse
vorzunehmen.
d.
Teilnahme und Preisverleihung
erfolgen ohne Gewähr und unter Ausschluss
des Rechtsweges. Eine Barauszahlung der
Gewinne ist nicht möglich.
§ 5 Bestimmung zum Abschluss
der Veranstaltung
a.
Jeder Teilnehmer verpflichtet sich,
persönliche Gegenstände nach der
Veranstaltung von seinem Sitzplatz zu
entfernen und etwaigen Müll in die vom
Veranstalter bereitgestellten Behältnisse zu
entsorgen.
b.
Jeder Teilnehmer haftet gegenüber dem
Veranstalter für Schäden jeglicher Art an
Materialien des Veranstalters, soweit er
diese zumindest leicht fahrlässig verursacht
hat.
c.
Der Veranstalter kann für Datenverlust
und/oder ähnlichen Schaden an
Computeranlagen der Teilnehmer, nicht
belangt werden.
Der
Teilnehmer erklärt sich bereit, das
jegliches während der Veranstaltung angefertigte Bild- und Ton- Material, zu Werbe- und
Ausstellungs- Zwecken verwendet werden darf.
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